PostHeaderIcon Wirrnis ist noch keine Gefahr für die Demokratie!

390.000 Euro lässt es sich das Bundesamt für Verfassungsschutz jährlich kosten (590.000 € kostet NPD-Überwachung), um mit sieben MitarbeiterInnen die Reden, Flugblätter und Websiten von Abgeordneten der Linkspartei auf deren Verfassungsfeindlichkeit zu prüfen. Eigentlich ist das ein Fall für den Bund der Steuerzahler – und ein noch besserer Grund sich aufzuregen.  Da sitzen sieben Beamte, die beispielsweise einen Google-Alert auf „Petra Pau“ eingerichtet haben, der Vize-Präsidentin des Deutschen Bundestags, die wohl staatstragender daher kommt als beispielsweise ein Hans-Peter Uhl, dessen politische Agenda nur aus der Einschränkung von BürgerInnenrechten besteht. Diese sieben MitarbeiterInnen aktualisieren dann jedes Jahr im Mai die Mitgliederzahlen in ihrem, im vergangenen Jahr 14 Seiten umfassenden Bericht über die Linkspartei, und übernehmen dann Copy+Paste den Berichtstext vom Vorjahr.

Zugegeben: Einige bei der Linkspartei sind wirr, aber Wirrnis ist noch keine Gefahr für die Demokratie. Bei jedem abgefahrenen Außenspiegel heben wir extra die Immunität auf, bevor der Staatsanwalt gegen ein MdB überhaupt ermitteln darf. Dabei ist die Überwachung durch den Geheimdienst eine viel größere Gefahr für das freie Mandat. Wir brauchen ein Verfahren, dass Abgeordnete vor nicht gerechtfertigten Übergriffen des Verfassungsschutzes schützt. Als genehmigendes Gremium kommen das Parlamentspräsidium oder die Obleute des Immunitätsausschusses infrage. Bereits 2006 hatten wir dazu einen Antrag in den Bundestag eingebracht (Drucksache 16/2260), der an der Mehrheit von Union und SPD scheiterte. Der Überwachungswahn nimmt seit Jahren zu, das belegen auch die Kleinen Anfragen der Grünen Bundestagsfraktion.

Antwort Drucksache 16/14159:

9. Wahlperiode
Keine Hinweise auf Aktenfundstellen im NADIS.

10. Wahlperiode
Keine Hinweise auf Aktenfundstellen im NADIS.

11. Wahlperiode
Im NADIS sind Hinweise auf Aktenfundstellen zu drei Abgeordneten der PDS und einem Abgeordneten der CDU vorhanden.

12. Wahlperiode
Im NADIS sind Hinweise auf Aktenfundstellen zu fünf Abgeordneten der PDS, drei Abgeordneten der CDU und vier Abgeordneten der SPD vorhanden; davon wurden vier Abgeordnete bereits in der vorherigen Wahlperiode aufgeführt.

13. Wahlperiode
Im NADIS sind Hinweise zu sieben Abgeordneten der PDS, drei Abgeordneten der CDU und zwei Abgeordneten der SPD vorhanden; davon wurden sieben bereits in vorherigen Wahlperioden mit aufgeführt.

14. Wahlperiode
Im NADIS sind Hinweise zu zwölf Abgeordneten der PDS und zwei Abgeordneten der SPD vorhanden; davon wurden acht bereits in vorherigen Wahlperioden mit aufgeführt.

 15. Wahlperiode
Im NADIS sind Hinweise zu zwei Abgeordneten der PDS vorhanden; davon wurde eine in vorherigen Wahlperioden mit aufgeführt.
[Hinweis: Damals waren nur Petra Pau und Gesine Lötzsch Mitglieder des Deutschen Bundestags]

16. Wahlperiode
Im NADIS sind Hinweise zu 27 Abgeordneten der Partei DIE LINKE., zu- vor Die Linkspartei.PDS, vorhanden; davon wurden elf bereits in vorherigen Wahlperioden mit aufgeführt.

Hinzu kommt die Überwachung durch die Landesämter für Verfassungsschutz. In der Antwort auf die Grüne Kleine Anfrage mit der Drucksache 17/372 antwortete uns die Bundesregierung, dass mindestens 21 Bundestagsabgeordnete durch die Landesämter für Verfassungsschutz beobachtet werden:

Baden-Württemberg 1 Speicherung
Berlin 1 Speicherung
Brandenburg keine Speicherung
Bremen keine Speicherung
Hamburg keine Speicherung
Hessen 2 Speicherungen, aber Beobachtung mit Aufnahme des Mandats eingestellt
Mecklenburg-Vorpommern keine Speicherung
Niedersachsen 12 Speicherungen
Nordrhein-Westfalen 3 Speicherungen
Saarland keine Speicherung
Sachsen keine Speicherung
Sachsen-Anhalt keine Speicherung
Schleswig-Holstein keine Speicherung
Thüringen keine Speicherung

 Die übrigen Länder [Bayern & RLP]  haben keine Zustimmung erteilt.

In meinem Büro überarbeiten wir deshalb unseren Antrag aus der 16. Wahlperiode und werden diesen wieder in den Bundestag einbringen. So lange, bis dieser Unfug endet.

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PostHeaderIcon Schutzfristen radikal kürzen

Das Urheberrecht reflektiert die Neuerungen der Digitalisierung und des Internets nicht. Eine Urheberrechtsreform muss deshalb nicht nur den Konflikt zwischen UrheberInnen, VerwerterInnen und NutzerInnen auflösen, sondern auch die UrherberInnen gegenüber den VerwerterInnen stärken. Eine Urheberrechtsreform ist deshalb mehr als nur Netzpolitik. Jüngst wurde ich bei Heise und andernorts wegen meines Streichungsantrags D-02-526 bei dem Antrag „Offenheit, Freiheit, Teilhabe – die Chancen des Internets nutzen – den digitalen Wandel grün gestalten!“ kritisiert, der auf der kommenden Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen in Kiel verabschiedet werden wird.

Konkret möchte ich folgende Zwei Sätze im Kapitel Remix-Kultur und transformatorische Nutzung in den Zeilen 526-529 streichen:

Um eine Kultur der transformatorischen Nutzung zu ermöglichen, ist es Ziel unserer Politik, soviel Wissen und kulturelle Güter wie möglich zur freien Nutzung bereitzustellen. Deswegen wollen wir, dass Verwertungsgesellschaften Creative Commons Lizenzen zulassen, damit die Künstler freier wählen können, welche Verwertungswege sie einschlagen wollen. Eine deutliche Verkürzung bzw. Flexibilisierung der Schutzfristen z.B. auf fünf Jahre muss mit der Möglichkeit der Neuverhandlung einhergehen. Das bedeutet: Eine fünfjährige Schutzfrist ab Veröffentlichung mit anschließender, gebührenpflichtiger mehrmaliger Verlängerungsoption. Wir wollen eine Schrankenausweitung für Blinde, so dass sie leichter in den Genuss von Büchern kommen können.

Leider hat weder Peter Mühlbauer, noch sonst einE KritikerIn zu dem Streichungsantrag bei mir nach meiner Motivation gefragt. Ich will hier aber nicht über die Qualität von Meinungsartikeln und Blogs streiten.

Warum streichen?
Ich bin Verfechter einer radikalen Verkürzung der Schutzfristen. Gemeinsam mit Malte Spitz, Konstantin von Notz und vielen anderen haben wir bereits in unserem gemeinsamen Diskussionspapier „Grüne Urheberrechtspolitik im 21. Jahrhundert“ die „Entmonopolisierung und beschleunigte Teilhabe durch Verkürzung von Schutzfristen“ gefordert. Schutzfristen im Urheberrecht können bedeuten, dass das Recht zu kommerziellen Verwertung und damit u.U. auch die Veröffentlichung sowie auch die nichtkommerzielle Nutzung der Werke für eine bestimmte Zeit ausschließlich beim Erstveröffentlicher bleiben. Wegen überzogen langen Schutzfristen (70 Jahre nach dem Tode des/der UrheberIn) und einer fehlenden verpflichtenden Registrierung der Rechteinhaber können mehr und mehr “verwaiste Werke” entstehen (d.h.  es ist unklar, ob und welche Schutzrechte bestehen und wo eine Genehmigung zur Verwendung eingeholt werden kann). Diese Schutzfristen behindern wissenschaftlichen, künstlerischen und kulturellen Fortschritt und sind ein Prellbock für die Kreativität in ganz vielen Bereichen. Die bloße Verkürzung auf die hier vorgeschlagenen fünf Jahre löst deshalb das Problem nicht, dass „verwaiste Werke“ entstehen, da die dafür notwendige Registrierungsstelle in dem Antrag fehlt. Zudem halte ich eine Verkürzung der Schutzfrist auf fünf Jahre zu Lebzeiten des Künstlers oder der Künstlerin für realitätsfremd.Dass beispielsweise mein Kollege Hans-Christian Ströbele jedes Mal daran verdient, wenn im Radio oder Fernsehen der legendäre „Tooor, Tooor, Tooor. Tor für Deutschland!”-Schrei der WM 1954 wiederholt wird, verstehe ich nicht – auch wenn ich es ihm persönlich gönne (er spendet ja die Einnahmen).

Deshalb möchte ich nochmals auf die Begründung unseres Streichungsantrags verweisen, der von seinen AntragstellerInnen unter Umständen aus unterschiedlicher Motivation heraus gestellt wurde:

Angesichts des derzeit noch rechtlich ungelösten Umgangs mit sogenannten „verwaisten Werken“ im Zuge des Digitalisierungsverfahrens (z.B. der Deutschen Digitalen Bibliothek und Europeana) sind Reformen des Urheberrechtes dringend erforderlich. Allerdings gibt es bezüglich der politischen Ausgestaltung einer Flexibilisierung von Schutzfristen unterschiedliche Auffassungen. Diese müssen im Hinblick auf die komplexe Thematik in einer dafür eingerichteten Arbeitsgruppe diskutiert und abschließend geklärt werden.

Das Urheberrecht ist ein juristisch komplexes Gebilde, dessen Änderungen zudem gegen eine starke Lobby erkämpft werden müssen, um ein für UrheberInnen und NutzerInnen zugleich faire Lösungen zu finden. In diesem Konflikt zwischen UrheberInnen, VerwerterInnen und NutzerInnen treten wir Grünen seit langem für die gesetzliche Einführung einer Kulturflatrate. Nun stehen wir bei den Schutzfristen erneut vor einem juristischen Giganten, dem man durch Schnellschüsse nicht Herr werden kann. Ich möchte deshalb gerne in meiner Partei die Zeit bis zur nächsten Bundestagswahl dafür nutzen, in einer Arbeitsgruppe nach geeigneten Möglichkeiten der Reformierung zu suchen. Ich verstehe und teile die Argumente für eine radikale Verkürzung der Schutzfristen, sehe aber auch die Sorgen und Nöte der UrheberInnen.

Gegen die Kritik an unseren Reformvorstellungen habe ich mich in einem Schreiben gemeinsam mit Konstantin v. Notz, Claudia Roth und Jerzy Montag hier gewandt.

Meckern statt Machen ist keine Netzpolitik, sondern unpolitisch!
Statt nur davon zu reden
, die Urheberrechtsfragen auf die Agenda der Parlamente heben zu wollen, sind wir Grüne seit Jahren damit beschäftigt. Es ist mir zu absolutistisch, hier nur an eine einzig richtige Wahrheit zu glauben, wenn noch gar nicht alle Optionen auf dem Tisch liegen.

Zuletzt möchte ich auf das Bundestagswahlprogramm der Grünen aus dem Jahr 2009 aufmerksam machen:

Wie schon im Patentrecht treten wir ein für grundlegende Reformen der bestehenden Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland und der EU sowie der übergeordneten Institutionen und Verträge. Wir drängen in eine Richtung, die zuvorderst BürgerInnen, KünstlerInnen, ForscherInnen, Schulen und Universitäten nützt und nicht der Medien- und Geräteindustrie oder Verlagsgiganten. Die Notwendigkeit einer Vergütung für die Schaffung geistiger Werke erkennen wir an. Pauschale Vergütungsmodelle stellen daher die Zukunft für einen fairen Interessenausgleich im digitalen Raum dar. Kernstück sind dabei die freie digitale Privatkopie und eine faire Lösung beim Urheberrecht im Internet. Diese Lösung muss in erster Linie Künstlerinnen und Künstler angemessen vergüten sowie Nutzerinnen und Nutzer nicht pauschal kriminalisieren, wenn sie Angebote downloaden. Die Einführung einer Kulturflatrate, die die nicht-kommerzielle Nutzung von digitalen Kulturgütern ermöglicht, kann ein richtiger Weg dahin sein.

 

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PostHeaderIcon Tweet, tweet, tweet, wir haben uns alle lieb.

Auf dem Weg nach Duschanbe auf meiner Delegationsreise nach Tadschikistan konnte ich während des Flugs über die netzpolitische Schwimelei der Union nachdenken (etwas verspätet jetzt im Netz, da hier Nertzanschluss noch keine Selbstverständlichkeit ist, im Gegenteil!). In den Sozialen Netzwerken machen diese dorobaeraltmaiers einen auf gute Laune und digitale Avantgarde. Politisch machen sie für die Freiheit im Netz keinen Finger krum. Man werfe nur einen Blick in die “Internet-Equete”. Hier blogge ich meine Sorgen um die Augenwischerei der Konservativen auf dem Weg in eine große Koaltion. Und wenn alles schief läuft, sind die Piraten objektiv betrachtet (Nolens volens) dabei ihre Steigbügelhalter. Diesen Beitrag weiterlesen »

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PostHeaderIcon Pipio ergo sum.

[Der Beitrag ist modifiziert am 31.10.2011 unter dem Titel "Netzanschluss ist Menschenrecht" im Feuilleton der FAZ erschienen]

Mit dem Internetzeitalter wächst Paul Valérys Satz „man muß sich darauf gefaßt machen, daß so große Neuerungen die gesamte Technik der Künste verändern, dadurch die Invention selbst beeinflussen und schließlich vielleicht dazu gelangen werden, den Begriff der Kunst selbst auf die zauberhafteste Art zu verändern“ erst zu seiner Größe heran. Walter Benjamin stellt dieses Zitat seinem wegweisenden Werk „Das Kunstwerk im Zeitalter seiner technischen Reproduzierbarkeit“ voran. Benjamins These ist, die Kunst und ihre Rezeption seien besonders durch die Entwicklung von Photographie und Film, also der Möglichkeit der massenhaften Reproduktion und der veränderten Abbildung der Wirklichkeit und damit einer veränderten kollektiven Wahrnehmung, selbst einem Wandel unterworfen. Die Neuerungen haben heute nicht nur die gesamte Technik der Künste verändert, sondern die Welt in ihrer Gänze. Diktaturen stürzen in sich zusammen, weil die Menschen dank Google, Facebook und Twitter plötzlich von Werten wie Demokratie und Menschenrechten erfahren und sich im Netz organisieren. Nahezu unbegrenzt ist der Zugang zu nützlichen oder vielen irrelevanten Informationen. Suchmaschinenfirmen, die uns helfen dieser Informationsflut Herr zu werden, entwickeln sich zu den politisch und wirtschaftlich mächtigsten Unternehmen der Welt. Der Zugang zu Kunst und Kultur entkoppelt sich zunehmend vom Einkommen, auch wenn dies zum Teil sehr zum Leidwesen der Kulturschaffenden geschieht. Diesen Beitrag weiterlesen »

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PostHeaderIcon Die Freiheit des (Christen)Menschen und die Sexuallehre der römisch-katholischen Kirche

Der Papst vermag in seiner (Menschenrechts)Politik nicht zwischen der althergebrachten Sexuallehre und der römisch-katholischen Kirche zu unterscheiden. Da wo der Vatikan seine Vorstellungen von Familienrecht und Sexualpolitik zur Grundlage der für alle geltenden Gesetze zu machen sucht, verletzt er auch die negative Glaubensfreiheit aller derjenigen, die nicht an die Lehren seiner Kirche glauben können oder wollen.

Das II. Vaticanum war weiter als das Lehramt heute

Rom war schon einmal weiter. Das 2. Vatikanische Konzil hat in seiner großen Erklärung zur Religionsfreiheit DIGNITATIS HUMANAE erstmals die theologische Bedeutung der Glaubensfreiheit für die Kirche formuliert.

„Weil die Menschen Personen sind, d.h. mit Vernunft und freiem Willen begabt und damit auch zu persönlicher Verantwortung erhoben, werden alle – ihrer Würde gemäß – von ihrem eigenen Wesen gedrängt und zugleich durch eine moralische Pflicht gehalten, die Wahrheit zu suchen, vor allem jene Wahrheit, welche die Religion betrifft. Sie sind auch dazu verpflichtet, an der erkannten Wahrheit festzuhalten und ihr ganzes Leben nach den Forderungen der Wahrheit zu ordnen. Der Mensch vermag aber dieser Verpflichtung auf die seinem eigenen Wesen entsprechende Weise nicht nachzukommen, wenn er nicht im Genuss der inneren, psychologischen Freiheit und zugleich der Freiheit von äußerem Zwang steht. Demnach ist das Recht auf religiöse Freiheit nicht in einer subjektiven Verfassung der Person, sondern in ihrem Wesen selbst begründet. So bleibt das Recht auf religiöse Freiheit auch denjenigen erhalten, die ihrer Pflicht, die Wahrheit zu suchen und daran festzuhalten, nicht nachkommen, und ihre Ausübung darf nicht gehemmt werden, wenn nur die gerechte öffentliche Ordnung gewahrt bleibt.“

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PostHeaderIcon Objektiv ungeordnet: Das Verhältnis des Vatikan zu den Menschenrechten

Allerorten wird über die Papstrede im Bundestag diskutiert. Der Deutsche Bundestag hatte mit den Stimmen von Linken, SPD und Koalition im Ältestenrat Einvernehmen zur Einladung des Bundestagspräsidenten hergestellt. Damit verließ der Bundestag seine restriktive Praxis bei der Einladung an ausländische Staatsgäste: Bisher sprachen im Plenum nur Repräsentanten Israels und der ehemaligen Kriegsgegner – eine wichtige Geste der Aussöhnung.

Ich erwarte, dass der Bischof von Rom sich seiner Rolle als ausländischer Staatsgast bewusst ist und der Versuchung widersteht, sich in deutsche Innenpolitik einzumischen: Wir verbitten uns die Einmischung der deutschen Innenpolitik. Das deutsche Familienrecht und unsere HIV-Prävention geht den Staatsgast nichts an!

Stattdessen wäre aber in Sachen Menschenrechte vom Vatikanstaat dringend eine Klarstellung erforderlich:

Immer wieder setzt sich Rom aktiv für die Diskriminierung von Lesben und Schwulen aktiv ein. Ob Strafgesetze gegen homosexuelle Handlungen, Antidiskriminierungsgesetze oder rechtliche Regelungen für homosexuelle Partnerschaften, immer war Rom Gegner der Verwirklichung unserer Menschenrechte.

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PostHeaderIcon Post-it War im Bundestag

PostitWar Bundestag Berlin
La guerre des Post-it oder auch Post-it War ist gerade der letzte Schrei in Frankreich. Das Prinzip ist einfach. Es ist ein Wettkampf um das ausgefallenste, kreativste und aufwändigste Post-it-Motiv auf dem Bürofenster. Also das Richtige für eine Kreativpause während der Arbeit.

Mit meinem Büro-Team haben wir deshalb dem Deutschen Bundestag den Post-it War erklärt. Als Friedenspartei fand diese “Kriegserklärung” in Form eines Herzens statt und weil wir uns schon auf den Papstbesuch freuen, lächelt nun ein Smiley-Teufelchen das Reichstagsgebäude an.

Wer will es mit uns aufnehmen? Anregungen finden sich auf postitwar.com

Und so funktioniert es:

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PostHeaderIcon Wenn Steinbach nichts zu verbergen hätte, könnte der BdV auch die Extremismusklausel unterzeichnen

Das Internetportal Tagesschau.de berichtete am 5. April 2011 über Verbindungen der „Schlesischen Jugend“ (SJ) mit Neonazis und der NPD. Die „Schlesische Jugend“ ist als Jugendorganisation der Landsmannschaft Schlesien, Nieder und Oberschlesien e.V. Mitglied im Bund der Vertriebenen. Nach § 16 a.) 10. der Satzung der Landsmannschaft Schlesien, Nieder- und Oberschlesien gehört dem Bundesvorstand der schlesischen Landsmannschaft der Bundesvorsitzende der Schlesischen Jugend an.

Nach Informationen von tagesschau.de haben Rechtsextremisten seit dem Jahr 2005 erfolgreich versucht, die „Schlesische Jugend“ zu unterwandern.

Unterwanderungspläne von Rechts

 

In einem internen Internetforum, das mir vorliegt vorliegt, schrieb Thorsten Schlotz von der “Schlesischen Jugend” am 11. Mai 2005:

„Nachdem sich die FREUNDE [Anmerkung: Das ist die Tarnbezeichnung des Neonazi-Netzwerkes] in und für Schlesien engagieren (z.B. die Ostfahrten) sind wir, so meine ich, die richtigen Leute um das Werk fortzusetzen was Hösl [Anmerkung: Jürgen Hösl-Daum] einmal aufgebaut hat. […] Es ist also so, dass wenn wir als FREUNDE über die Gelder der SJ verfügen könnten wir unsere Aktivitäten im Osten professionalisieren und erheblich ausweiten könnten. Meines Wissens nach sind nur wenige Mitglieder immer bei den Vorstandswahlen der SJ anwesend. Der Plan zur Übernahme der SJ sieht deshalb derzeit so aus, dass wöchentlich ein Mitglied von uns neu der SJ beitreten sollte – ich habe heute bereits eine Anfrage für meine Mitgliedschaft gestartet. Bei den nächsten SJ-Vorstandswahlen sollte es dann möglich sein, wenn die meisten unserer Leute anwesend sind, einen unserer Leute als Vorstand zu wählen.“

Über seine revisionistische Grundhaltung schrieb Schlotz an gleicher Stelle am 19. Mai:

„Sicher sind wir revisionistisch. Es gibt genügend aufzuarbeiten und klarzustellen. Geschichte ist kein festgeschriebenes Buch wie die heilige Schrift. Deutsche Geschichte in der BRD kann es gar nicht sein. Schlesien war Deutsch. Schlesien ist Deutsch. Auch wenn dort zur Zeit mehrheitlich Polen leben.“

Ebenfalls am 19. Mai 2005 vermeldete Schlotz in dem Forum:

„Neues von der Front: Habe mich gestern mit den Polacken aus dem Vorstand getroffen. Man will mich dabei haben – auch im Vorstand. Es ist dann bereits jetzt möglich unsere Aktionen über die SJ laufen zu lassen. D.h. Werbung weiterer Teilnehmer und Finanzierung der bzw. für die Osttour 2006 kann bereits über die SJ gehen.“

In den “Schlesischen Nachrichten”, herausgegeben von der zum Bund der Vertriebenen gehörenden “Landsmannschaft Schlesien, Nieder- und Oberschlesien e.V.”, wurde derweil berichtet, man müsse “dringend notwendigen Nachwuchs für die Schlesische Jugend” gewinnen und setze daher verstärkt auf “verschiedene Veranstaltungen – wie Fahrten zu den Heimatverbliebenen”.

Schlesische Jugend, JLO und "Freue Freunde" laden zur "Ostfahrt"

Derartige Fahrten wurden von dem Netzwerk um Thorsten Schlotz bereits seit 2002 organisiert – und zwar in dem dem mit vorliegenen Forum. Die vorliegende Materialien belegen, dass mehrere dieser Reisen in unmittelbarer Kooperation von “Schlesischer Jungend” und der rechtsextremen „Jungen Landsmannschaft Ostpreußen“ (JLO) durchgeführt wurden. Fotos aus dem Forum belegen ebenfalls, dass auch der NPD-Funktionär Matthias Heyder, der als „JunkerJörg“ in dem Forum angemeldet war, an diesen Reisen teilgenommen hat.

In dem vorliegenden Forum beschrieb einer der Teilnehmer seine Vorfreude auf die im Mai 2005 stattgefundene Reise mit den Worten: „Gestern hatt` ich einen Traum, ein Pole hing an einem Baum“. Der bei dieser Reise ebenfalls anwesende NPD-Funktionär Matthias Heyder („Junker Jörg“) gab die Parole aus: „Wir fahren nach Polen um Juden zu versohlen“.

Thorsten Schlotz fasste die Höhepunkte der Reise nach der Rückkehr am 8. Mai 2005 im Forum wie folgt zusammen:

„Politischer Höhepunkt war Auschwitz. Und ich kann hier nur für mich persönlich sprechen – dieser Besuch hat Wirkung gezeigt: Ich bin seit diesem Tage bekennender Antisemit. Der kameradschaftliche Höhepunkt war natürlich wieder das multikulturelle Grillfest mit unseren tschechischen Kameraden. Diesmal mit mitternächtlicher Verbrennung der Zionsfahne.“

Über den Besuch in Auschwitz schrieb Schlotz einen Tag später im Forum:

„Die zahlreichen Juden, die übrigens rassisch einen ganz üblen multikulti-Brei darstellen, ziehen freudig und mit wehenden Zionsfahnen in das Lager ein. Vor 60 Jahren wäre dies Verhalten durchaus begrüßenswert gewesen *g*, heute jedoch müßte das selbst ein BRD-Weichei nach Gutmenschenart ankotzen wie man hier ein möglicherweise angebrachtes Gedenken pervertiert. Wer in Auschwitz war, weiß spätestens hier dass der Holo Religion ist. Staatsreligion der Staaten Israel und der BRD. Ich geht nicht um das Gedenken an Tote. Es geht um das Feiern der jüdischen Herrschaft über das was man “westliche Wertedemokratie” nennt. Es sind Juden die auf den Gräbern Ihrer Vorfahren die Herrschaft des Weltjudentums und unsere Knechtschaft feiern. Und deshalb: Juda du stirbst für diese Schweinerei!“

Sven Schumann von der Schlesischen Jugend Das Fazit der Touren fiel aus Sicht der Teilnehmer zumeist positiv aus. Ein Teilnehmer schrieb: “Die Truppen sind mit nur leichten Verlusten erfolgreich aus der Heimat in der Heimat angelangt. Der Feldzug war wieder einmal ein großer Erfolg. Für die generalstabsmäßig perfekte Organisation und Durchführung gebührt unserem Führer Unteroffizier Schlumo alle Ehre und großer Dank.” Bei „Schlumo“ handelt es sich um Sven Schumann von der “Schlesischen Jugend”.

Die “Ostfahrt” 2010 sollte erneut von der “Schlesischen Jugend” in Kooperation mit der “Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland” durchgeführt werden, welche mehrmals an der Organisation der Neonazi-Aufmärsche in Dresden beteiligt war (auch 2011). Zudem verlinkt die SJ von mehreren Seiten auf die rechtsextreme Organisation und arbeitete auch bei anderen Aktivitäten mit der JLO zusammen.

Laut einer Ankündigung im Internet fand im April 2010 ein gemeinsames „oserlager“ von SJ und JLO statt:

Freitag bis Montag, 2. bis 5. April 2010
Die Junge Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) und die Schlesische Jugend laden zum gemeinsamen Osterlager in Mitteldeutschland ein. Neben gemeinschaftlichen Unternehmungen wie Frühsport und Lagerfeuerabend stehen auch Vorträge, u. a. über die Ur- und Frühgeschichte Schlesiens, auf dem Programm. Zur Teilnahme ist eine vorherige Anmeldung unter JLO-SW@secure-mail.biz oder info@schlesische-jugend.de erforderlich. Nähere Angaben folgen mit der Anmeldebestätigung.“

Außerdem belegen E-Mails aus der NPD, die tagesschau.de vorliegen, Kontakte zwischen einem hochrangigen SJ-Funktionär aus Thüringen und der NPD. Auch eine CD der “Schlesischen Jugend” empfahl die NPD intern.

Die “Landsmannschaft Schlesien”, teilte tagesschau.de auf Anfrage mit, die SJ sei eine selbstständige Organisation, sie arbeite autark. Allerdings gibt es organisatorische Schnittstellen, so gehört laut Satzung der SJ-Bundesvorsitzende zum Bundesvorstand der Landsmannschaft, wie Eingangs im Artikel beschrieben. Auch bei der Bundesdelegiertenversammlung der BdV-Organisation waren 2010 einem Bericht der “Schlesischen Nachrichten” zufolge der “seit kurzem amtierende Bundesvorsitzende der Schlesischen Jugend, Fabian Rimbach, und Vertreter der Schlesischen Jugend in Thüringen” anwesend.

Der Verfassungsschutz in Thüringen stellte zuletzt fest, “unter dem Deckmantel eines Vertriebenenverbands” werde die SJ in dem Bundesland inzwischen von “aktiven Rechtsextremisten” missbraucht. Die inhaltliche Ausrichtung der SJ-Thüringen sei “vor allem durch geschichtsrevisionistische und revanchistische Bestrebungen geprägt”.

Auf die meine Frage in der Fragestunde vom 23.02.2011, ob der Bund der Vertriebenen und/oder seine Mitgliedsorganisationen für seine staatliche Förderung eine Extremismusklausel unterzeichnen müsse, und wenn nicht, warum, antwortete das Bundesministerium des Innern unter Anderem:

„Das Bundesministerium des Innern prüft im Übrigen vor jeder Bewilligung einer Zuwendung, ob der Empfänger einer Zuwendung in einem extremistischen Umfeld angesiedelt ist oder sich in irgendeiner Weise gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigt. Liegen entsprechende Hinweise vor, wird von einer Zuwendung abgesehen oder eine Förderung eingestellt.“

Die Präsidentin des Bundes der Vertriebenen, Erika Steinbach, hat sich nun von der “Schlesischen Jugend” distanziert und gleichzeitig zugegeben, dass die Probleme bekannt seien. Sie sagte im Deutschlandfunk, der Verband lasse sich nicht von Rechtsextremen vereinnahmen. Doch die Distanzierung der Präsidentin des Bundes der Vertriebenen von der von Rechtsextremisten unterwanderten “Schlesischen Jugend” ist ein bloßes Lippenbekenntnis. Faktisch ist die Schlesische Jugend ein Teil einer der BdV-Migliedsorganistionen. Frau Steinbach muss jetzt unverzüglich einen klaren organisatorischen Trennungsstrich zur Schlesischen Jugend ziehen! Dass dies bisher nicht geschehen ist, obwohl Frau Steinbach eingesteht, dass ihr das alles seit Jahren bekannt ist, ist ein Skandal.

Wenn Steinbach nichts zu verbergen hätte, könnte der BdV auch die Extremismusklausel unterzeichnen.
So argumentiert die Bundesregierung auch bei den Inis gegen Rechts.

Die Bilder sind vom geschätzten NPD-BLOG.INFO übernommen. Hier finden sich regelmäßig aktuelle Infos zu diesem Fall. Es lohnt sich, dort regelmäßig vorbei zu surfen.

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PostHeaderIcon Koalition kann nur Politik 1.0

Jede und Jeder blamiert sich, so wie er kann. Die Koalitionsmehrheit hat heute gezeigt, dass Union und FDP allenfalls Politik 1.0 können. Sie dementiert auch indirekt damit die Initiative des Bundespräsidenten mit seinen „Bürgerforen“. Wo es echte Beteiligung interessierter BürgerInnen geben soll, kneift sie und erfindet Probleme. Bei der Einsetzung der Internet-Enquete beschloss der Bundestag (Drucksache 17/950):

III. Beteiligung

Die Enquete-Kommission bezieht die Öffentlichkeit in besonderem Maße in ihre Arbeit mit ein. Über die Arbeit der Kommission wird regelmäßig und so transparent wie möglich auf der Internetseite des Deutschen Bundestages infor- miert. Dort werden zudem Beteiligungsmöglichkeiten angeboten, die Anregun- gen aus der Öffentlichkeit in geeigneter Weise in der Arbeit der Kommission einfließen lassen können.

Vollmundig war von der Öffentlichkeit als 18. Sachverständigen die Rede. Die I&K-Kommission (Kommission für den Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechniken und -medien) hat dagegen jetzt entschieden:

„Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ist die Implementierung der Weiterentwicklung von Adhocracy mit Blick auf die Arbeit der Enquete-Kommission und dem verantwortungsvollen Umgang mit Haushaltsmitteln nicht mehr sinnvoll. Die Implementierung würde erst deutlich nach Erstellung des Zwischenberichts der Enquete-Kommission realisiert werden können. Ebenso liegt zur Zeit kein geeignetes Identifizierungsverfahren für die Nutzen vor.“

Der Ältestenrat hat heute unseren Antrag mit Stimmen von Union und FDP abgelehnt, die I&K-Kommission um einen neuen Entscheidungsvorschlag zu bitten. Der Bundestag sieht sich nach Ansicht der Koalition angeblich technisch nicht in der Lage, Adhocrazy zu implementieren. Kurios, dass die FDP, die diesen Beschluss mitträgt, heute durch ihre Abgeordneten Schulz, Höferlin und Blumenthal verkündet:

„Wir halten, was wir versprochen haben: Wir setzen auf das Wissen und die Beteiligung der Netzgemeinde im politischen Prozess. Dafür laden wir die Community, alle im Bundestag vertreten Fraktionen und die Mitglieder der Enquete-Kommission ein, mit uns gemeinsam das Partizipationstool “Adhocracy” zu nutzen und zu entwickeln. Wir wollen das Bürgerbeteiligungstool auf einer für alle offenen Plattform unter der Domain www.demokratie.de zur Verfügung stellen und es an den Arbeitsprozess in der Internetenquete anpassen.“

Dies zeigt, wie vorgeschoben die Argumente der Koalition zur Nichtimplementierung von Adhocracy tatsächlich sind. Die Sprecherinnen und Sprecher für Netzpolitik der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, und DIE LINKE, Dr. Konstantin von Notz, Lars Klingbeil und Halina Wawzyniak, stellen dazu zu Recht fest:

„Nachdem sich – nach über einem Jahr Verhandlungen alle Fraktionen einig waren und die Enquete-Kommission einstimmig das Online-Beteiligungskonzept beschlossen hatte, wurde dieser Konsens nun von Schwarz-Gelb aufgekündigt. Noch bei der Einsetzung der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft hatte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion erklärt: Es gilt, den Kreis der 17 Sachverständigen um einen weiteren Experten zu erweitern: “Der Bürger soll als 18. Sachverständiger eine zentrale Rolle in der Arbeit dieser Kommission einnehmen. Ziel ist nicht, über die Nutzer des Internets zu reden, sondern mit ihnen. Dies soll auf breiter Ebene geschehen in Blogs, Foren und sozialen Netzwerken. Bis zur Konstituierung der Kommission ist daher der Deutsche Bundestag aufgefordert, diese Bürgerbeteiligung sicherzustellen und zu organisieren.” Davon will die Union nun nichts mehr wissen und die FDP akzeptiert diese Kehrtwende offensichtlich, um den Koalitionsfrieden nicht zu gefährden.“

Der Bundestag hat damit heute eine Chance vertan.

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PostHeaderIcon Irgendwas wird schon hängen bleiben – oder Denunziation durch Dementi

Trotz allem Reden über Toleranz verbreiten die Medien noch immer Vorurteile über Schwule. Ein besonders beliebter Trick ist es, sich Vorurteile nicht zu Eigen zu machen, sondern Anrüchiges in Form des Dementis mit Personen in Verbindung zu bringen.

Elmar Kraushaar hat dies am Dienstag dieser Woche in der taz richtig darlegt: “Wollen die, denen die wüsten Bilder über homosexuelles Treiben trotz allen Wandels nicht aus dem Kopf gehen, immer noch zuschlagen, müssen sie ein bisschen tiefer in die Klischee-Kiste greifen. So wie uns das Florentine Fritzen unlängst in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vorgemacht hat. Ihr Thema: das Adoptionsrecht für Homosexuelle. Dazu fasst sie routiniert den Stand der politischen Debatte zusammen und landet zwangsläufig bei Volker Beck, dem engagiertesten Schwulenpolitiker hierzulande. Der schwule Beck und Kinder? Die Autorin fängt an zu stottern. Da war doch was! 1988! Da sei Beck für die “zumindest teilweise Entkriminalisierung von Pädosexualität” eingetreten. Zwar habe sich, auch das weiß Frau Fritzen, Beck seitdem mehrfach davon distanziert, aber was solls. Um einen Schwulen ins falsche Licht zu setzen, reicht das Stichwort “Pädosexualität” allemal aus, auch wenn das eine mit dem anderen überhaupt nichts zu tun hat. Irgendwas wird schon hängen bleiben!”

Die Menschenrechte von Lesben, Schwulen und Transgendern sind für viele konservative Kreise noch immer kein ernsthaftes Thema. Das sagt man nur noch selten und genauso und geradeheraus. Man greift zu einem rhetorischen Kniff. Man sagt, was man nicht vorwerfen will, um es damit zu kolportieren. Beispiel?

Am Montag berichtete die Wirtschaftswoche über meine Einzeldienstreisen u.a. zum CSD in Moskau und zu einer Konferenz in Tel Aviv. Abgesehen davon, dass der Autor falsche Behauptungen in Umlauf setzt, schreibt er: “Natürlich ist es heikel, Beck Lustreisen vorzuwerfen, zumal er etwa auf seinen regelmäßigen Besuchen des Moskauer Festivals der Homo-, Bi- und Transsexuellen immer wieder von rechten Gegendemonstranten verprügelt und manchmal von der Polizei festgesetzt wurde.” Lustreisen? Festival? Heikel? Irgendwas wird schon hängen bleiben!

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Kommentare, die gegen die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland verstoßen oder Diskriminierungen, Obszönitäten, Beleidigungen, Werbung, Spam oder Propaganda radikaler politischer Ansichten enthalten, werden ohne Begründung editiert, offline geschaltet oder gelöscht. Gegebenenfalls werden außerdem im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften personenbezogene Daten an Ermittlungsbehörden weitergegeben. Es gelten die allgemeinen Benutzungsbedingungen.